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   OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98   

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OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98 (https://dejure.org/2003,6330)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98 (https://dejure.org/2003,6330)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 (https://dejure.org/2003,6330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7 Abs 1 Satz 1; BauGB § 133 Abs 1; ThürStrG § 6 Abs 5; ThürStrG § 14 Abs 1; ThürStrG § 14 Abs 4
    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag, Möglichkeit der Inanspruchnahme bei bepflanztem Grünstreifen zwischen Anliegergrundstück und Verkehrsfläche; Ausbaubeitrag; Straße; Grünstreifen; Hindernis; Zugang; Erschließung; Inanspruchnahme; Widmung; Verkehrsübergabe; Zweckbestimmung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines Grundstückes am umlagefähigen Aufwand; Fehlen einer qualifizierten Inanspruchnahmemöglichkeit; Beitragspflicht eines Grundstücks im Straßenbaubeitragsrecht; Überfahrtsrecht an einem bepflanzten Grünstreifen; Grünstreifen als Bestandteil der gewidmeten ...

  • Judicialis

    ThürKAG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 133 Abs. 1; ; ThürStrG § 6 Abs. 5; ; ThürStrG § 14 Abs. 1; ; ThürStrG § 14 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge: Ausbaubeitrag, Straße, Grünstreifen, Hindernis, Zugang, Erschließung, Inanspruchnahme, Widmung, Verkehrsübergabe, Zweckbestimmung, Gemeingebrauch, Verkehrsfläche, Anliegergebrauch, Beitragsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundstück durch Grünstreifen v. Straße getrennt: Beitragspflicht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 139
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Darin habe das OVG auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen (07.10.1977 - 4 C 103/74 -, NJW 1978, S. 438), das für das Erschließungsbeitragsrecht ausgeführt habe, dass ein Hinterliegergrundstück, das durch einen fremden, nicht bebaubaren Grundstücksstreifen von der Erschließungsanlage getrennt würde, als im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen anzusehen sei, wenn es entweder bereits eine Zufahrt oder einen Zugang besitze oder die rechtlichen Hindernisse, die dieser Zugänglichkeit im Wege stehen, ausräumbar seien.

    "Das Bundesverwaltungsgericht hat schon im Urteil vom 07.10.1977 - BVerwG IV C 103.74 - zum Ausdruck gebracht, dass insoweit ausschließlich 'schwerwiegende tatsächliche (technische) Hindernisse' zählen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 07.10.1977 - BVerwG IV C 103.74 - (a.a.O.) in Bezug auf ein Hinterliegergrundstück, das durch einen im Eigentum der Gemeinde stehenden schmalen, selbst nicht bebaubaren oder gewerblich nutzbaren Grundstücksstreifen von der Anbaustraße getrennt war, angedeutet, das fremde Eigentum stelle unter dem Blickwinkel des § 131 Abs. 1 BBauG ein ausräumbares rechtliches Hindernis dar, das zur Erfüllung der Anforderung des § 133 Abs. 1 BBauG dadurch beseitigt werden könne, dass 'der trennende Grundstücksstreifen zum Bestandteil der Straße gemacht wird, so dass das bisherige Hinterliegergrundstück nunmehr an die Straße angrenzt'.

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Der Hinweis der Antragsgegnerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.03.1991 (8 C 59/89, BVerwGE 88, 70 ff.) gehe fehl, weil es in dieser Entscheidung um das erschließungsbeitragsrechtliche "Erschlossensein" im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB gegangen sei, das sich mit dem Begriff der "vorteilsrelevanten Inanspruchnahme" im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts nur zum Teil decke.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht nur insoweit aufgegeben, als es die Forderung des Heranfahrenkönnens an die Grundstücksgrenze betrifft (vgl. Urteil vom 01.03.1991 - 8 C 59/89 -, BVerwGE 88, 70 [77 ff.]).

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Dabei geht der Senat im Rahmen der summarischen Prüfung und in Ermangelung anderweitiger Anhaltspunkte zunächst davon aus, dass es sich bei dem Brühler Hohlweg um eine Straße handelt, die schon zu DDR-Zeiten und damit vor dem hier relevanten Ausbau dem öffentlichen Verkehr diente und nunmehr - zumindest - als gewidmet gilt (vgl. zu § 52 Abs. 6 Satz 1 ThürStrG Urteil des ThürOVG vom 11.12.2001 - 2 KO 730/00 -, ThürVBl. 2002, S. 235 ff.).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Ausgeräumt seien rechtliche Hindernisse der Zugänglichkeit, wenn eine Zufahrt bzw. ein Zugang zu der Anlage in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer genommen werden könne (BVerwG, Urteil vom 22.08.1975 - 4 C 11/73 -, BVerwGE 49, 131 ff.).
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Dies wird aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.08.1986 (8 C 58/85, NVwZ 1987, S. 56 [57]) deutlich, in dem es in einem erschließungsbeitragsrechtlichen Fall zur vorliegenden Problematik ausgeführt hat:.
  • OVG Thüringen, 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98

    Erschließungsbeiträge; Zur Frage der Anwendbarkeit des Thüringer

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Ob solche Zweifel vorliegen, hat das Rechtsmittelgericht grundsätzlich nur anhand der Gesichtspunkte zu überprüfen, die zur Begründung des geltend gemachten Zulassungsgrundes dargelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 21.08.2000 - 4 ZEO 1239/98 -, LKV 2001, S. 231 [232]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1992 - 1 A 12073/90

    Straße; Erschließung; Grundstück; Böschung; Anlieger

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Denn der Grünstreifen ist zwar, wie ausgeführt, Bestandteil der Straße, aber weder dazu bestimmt noch wegen seiner extensiven Bepflanzung mit Sträuchern dazu geeignet, als wegemäßiger Zugang zum Anliegergrundstück genutzt zu werden (vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, Kap. 24 Rdnr. 17.1; OVG Rhl.-Pf., Entscheidung vom 16.01.1992 - 1 A 12073/90 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1990 - 2 A 2326/89

    Straßenbaubeitragsrecht; Umlagefähiger Aufwand; Beitragspflicht; Grundstücke

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Der angeführte Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 18.12.1990 - 2 A 2326/89 -, NVwZ 1991, S. 1110) spreche nicht gegen die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Bescheide.
  • VG Weimar, 23.09.1998 - 3 E 101/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98
    Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 23. September 1998 - 3 E 101/97.We - wird abgelehnt.
  • OVG Thüringen, 30.10.2013 - 4 KO 1307/10

    Bestimmung der Anlage zur Beitragserhebung bei einem Verlauf durch eine

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).

    Der Senat hält es nicht für offenkundig ausgeschlossen, dass es sich hier um einen gewidmeten Grünstreifen handelt, der nicht zum Betreten bestimmt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris und vom 22. Januar 2008 - 4 EO 338/07-).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2009 - 4 M 13/09

    Zur vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit im Straßenausbaubeitragsrecht

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass es im Straßenausbaubeitragsrecht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich für das Bestehen eines Vorteils i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ausreicht, wenn ein Zugang auf das Grundstück von der ausgebauten Straße aus genommen werden kann (vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 6 B 16.1043

    Heranziehung zu Straßenausbaubeitrag

    Die verkehrsmäßige Nutzung ist insbesondere auf die Verkehrsfläche der Straße beschränkt und erstreckt sich nicht auf Bestandteile der Straße" auf denen nach ihrer baulichen Beschaffenheit und technischen Zweckbestimmung kein Verkehr stattfindet (vgl. ThürOVG" B.v. 10.2.2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 17.03.2009 - 4 EO 269/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks; Beitrag;

    Denn für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit reicht es im Straßenausbaubeitragsrecht grundsätzlich aus, wenn an das Grundstück herangefahren werden kann, d. h. wenn auf der Fahrbahn der Straße bis zur Höhe des Grundstücks gefahren und es von da aus betreten werden kann (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10.02.2003, 4 ZEO 1139/98; und vom 10.11.2003, 4 ZEO 817/00).
  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 162/11

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Bekanntmachung der Beitragssatzung;

    Bei einem Wohngrundstück setzt die bestimmungsgemäße Nutzbarkeit voraus, dass auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren und es von dort betreten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. März 2009 - 4 EO 269/07 - juris Rn. 6, vom 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 - juris Rn. 6 und vom 10. März 2003 - 4 ZEO 817/00 - sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 396a m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Verwaltungsgericht zu Recht erkannt, dass es im Straßenausbaubeitragsrecht nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt grundsätzlich - und auch im konkreten Fall - für das Bestehen eines wirtschaftlichen Vorteils i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA ausreicht, wenn ein Zugang - nicht eine Zufahrt im Sinne eines "Herauffahrenkönnens" - auf das Grundstück von der ausgebauten Straße aus genommen werden kann (OVG LSA, Beschl. v. 19.01.2009 - 4 M 13/09 - vgl. auch ThürOVG, Beschl. v. 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98 - BayVGH, Urt. v. 08.03.2010 - 6 B 09.1957 -, alle zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 04.05.2022 - 5 A 1425/18

    Verkehrsanlage; Ausdehnung; natürliche Betrachtungsweise; Zäsur; Kreuzung;

    Es ist ausreichend, dass auf das Anliegergrundstück von der ausgebauten Straße aus Zugang - nicht eine Zufahrt im Sinne eines "Herauffahrenkönnens" - genommen werden kann (OVG LSA, Beschl. v. 17. Februar 2011 - 4 L 13/10 -, juris Rn. 5; BayVGH, Urt. v. 8. März 2010 - 6 B 09.1957 -, juris Rn. 18 f.; enger ThürOVG, Beschl. v. 10. Februar 2003 - 4 ZEO 1139/98 -, juris; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 35 Rn. 39).
  • VG Meiningen, 06.06.2011 - 1 K 477/09

    Ungeteilte Erbengemeinschaft; Veranlagung eines Hinterliegergrundstückes;

    Für die Annahme einer vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit reicht es im Ausbaubeitragsrecht grundsätzlich aus, wenn an das Grundstück herangefahren werden kann, d. h. wenn auf der Fahrbahn der Straße bis zur Höhe des Grundstücks gefahren und es von da aus betreten werden kann (vgl. ThürOVG, B. v. 10.02.2003 - 4 ZEO 1139/98 - B. v. 10.11.2003 - 4 ZEO 817/00 -).
  • VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18

    Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares

    Für solche Fälle haben beispielsweise der Hessische Verwaltungsgerichtshof(Beschluss vom 18.06.2002, 5 TG 441/02, zitiert bei Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 35 Rn 38, Fn 96), das Thüringische Oberverwaltungsgericht(Beschluss vom 10.02.2003, 4 ZEO 1139/98, NVwZ-RR 2004, 139, zu einem Anliegergrundstück, das von der Verkehrsfläche der ausgebauten Straße durch einen bepflanzten Grünstreifen getrennt wird) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(Beschlüsse vom 08.03.2013, 6 B 12.2220, juris, und vom 06.04.2017, 6 B 16.1043, juris) entschieden, dass solche die Betretbarkeit verhindern können(so auch -für das Erschließungsbeitragsrecht- die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts; vgl. nur das Urteil der früheren 11. und heutigen 3. Kammer vom 25.03.1998, 11 K 177/95 (zu einer 3-4 Meter breiten, etwa 3 Meter hohen Böschung)).
  • VG Cottbus, 22.08.2013 - 6 K 758/12

    Straßenreinigungsgebühren

  • OVG Thüringen, 22.08.2019 - 4 ZKO 525/19

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrags; Erreichbarkeitsanforderungen für ein

  • VG Schwerin, 16.06.2011 - 8 A 1075/10

    Frage des Straßenbaubeitrags für durch Grünstreifen getrenntes Anliegergrundstück

  • VG Bayreuth, 15.07.2014 - B 4 K 12.316

    Straßenausbaubeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks, Grünstreifen;

  • VG Berlin, 12.11.2003 - 1 A 243.00
  • VG Gera, 22.09.2005 - 4 K 235/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Erschließungsbeitrag; Kostenspaltung;

  • VG Schwerin, 18.03.2011 - 8 A 572/10

    Anliegervorteil bei Straßenausbaumaßnahme

  • VG Meiningen, 05.12.2007 - 1 E 428/05

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitragspflicht des (Mit-) Eigentümers eines

  • VG Saarlouis, 13.11.2015 - 3 K 2025/14

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Grundstückes

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